Sozialrecht

Das Sozialrecht regelt die Rechtsbeziehung des Bürgers zum Staat im Bereich der Sozialversicherung. Die soziale Sicherung des Bürgers sollte vom Staat sichergestellt werden, was jedoch teilweise nicht geschieht. Der Bürger selbst verliert jedoch häufig den Überblick, welche Behörde für ihn zuständig ist. Bescheide können kaum vom Bürger auf ihre Richtigkeit überpüft werden. Wegen des umfangreichen Rechtsgebietes ist eine Vertretung durch Fachanwälte sinnvoll. Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich.

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Anerkennung von Schwerbehinderungen
  • Krankengeld
  • Hartz IV
  • Pflegeversicherung

 

 

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