Einfache Möglichkeit der Scheidung

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Bei einverständlichen Scheidungen ist es nicht unbedingt erforderlich, einen Anwalt in seinem Büro aufzusuchen. Hier bietet sich die einfache Möglichkeit, die Scheidung online durchzuführen. Der Kontakt erfolgt dann über E-Mail oder Telefon.

Bei anderen Familienstreitigkeiten (Unterhalt, Sorgerecht, Hausrat, Vermögensauseinandersetzung) ist ein persönliches Gespräch mit dem Anwalt unverzichtbar.

 

Was muss ich tun?

  1. das Formular "Online-Scheidung" ausfüllen und ausdrucken 
  2. Heiratsurkunde ggfs. Geburtsurkunden der Kinder beifügen
  3. das Formular "Vollmacht" ausdrucken und unterschreiben
  4. Einkommensunterlagen für beide Ehepartner heraussuchen   (Kontoauszug reicht)
  5. sofern Sie die Kosten nicht aufbringen können (s.u.) Kontoauszüge über alle Einnahmen und Ausgaben (Lohn, Miete, Strom, Darlehen) heraussuchen
  6. ggfs. Hartz IV Bescheid heraussuchen
  7. alle Unterlagen an uns zurückschicken

 

Wann kann ich den Antrag stellen?

  1. nach dem Gesetz muss man im Zeitpunkt der Scheidung 1 Jahr getrennt leben. Der Antrag kann also ca 9 Monate nach der Trennung gestellt werden.
  2. Trennung bedeutet einmal die räumliche Trennung, also die Eheleute leben in verschiedenen Wohnungen. Eine Trennung liegt jedoch auch vor, wenn die Eheleute innerhalb der Wohnung getrennt leben. Dies bedeutet, dass keinerlei gegenseitige Versorgung mehr stattfindet. Einfach gesagt: jeder kocht und wäscht für sich selbst und geht seine eigenen Wege.

 

 

Was passiert dann?

  1. Wir reichen den Scheidungsantrag bei Gericht ein und übersenden Ihnen eine Kopie
  2. je nach Einkommensverhältnissen erhalten Sie das Formular "Prozesskostehilfe" von uns
  3. der Ehegatte erhält eine Durchschrift des Antrags mit der Bitte um Stellungnahme. Es muss keine Stellungnahme abgegeben werden. Dann geht das Gericht davon aus, dass der Ehepartner zustimmt
  4. ca 3 Wochen nach Eingang des Scheidungsantrags erhalten Sie von uns den Fragebogen zum Versorgungsausgleich. Dies ist der Fragebogen, mit dem Ihr Rententräger Ihre in der Ehe erworbene Rente ausrechnet. Ein Ausfüllhinweis ist beigefügt.
  5. Sie füllen den Fragebogen aus und schicken ihn an uns zurück
  6. der Rententräger rechnet die Renten für jeden Ehepartner aus (dies dauert 3 bis 6 Monate)
  7. sobald die Rentenauskünfte vorliegen, wird vom Gericht der Scheidungstermin anberaumt (Dauer ca 10 Minuten)

 

 

Was kostet die Scheidung?

Entgegen allen Auskünften auf diversen Internetplattformen sind alle Anwälte verpflichtet, dieselben Gebühren abzurechnen. Jede Unterschreitung dieser gesetzlichen Gebühren ist verboten. Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert. Dieser beträgt immer das dreifache Nettoeinkommen beider Parteien. Für den Versorgungsausgleich wird nochmals ein Streitwert von zusätzlich 1.000,00 € angesetzt. Eine Reduzierung des Streitwertes wegen einvernehmlicher Scheidung wird von den Gerichten nicht durchgeführt.

 

Für das Verfahren fällt eine 1,3 Verfahrensgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr an. Die Höhe ist abhängig von Streitwert. Sie finden die Tabelle mit der Höhe der Gebühren hier.

 

Die erste Gebühr wird fällig bei Einreichung des Antrags, die zweite Gebühr 1 Woche nach der Ladung zum Termin. Eine Ratenzahlung ist möglich.

 

Wir können Ihnen selbstverständlich die Kosten vorab mitteilen, wenn wir Ihr gemeinsames Nettoeinkommen kennen.

 

Sofern Sie Hartz IV oder sonstige staatliche Leistungen erhalten (z.B. Wohngeld) oder hohe finanzielle Bealstungen durch Darlehen haben, ist die Scheidung kostenlos. Bitte vermerken Sie dann auf dem Formular, dass Prozesskostenhilfe für Sie in Betracht kommt.

 

Sofern wir an weit entfernten Gerichten die Scheidung durchführen, wird ohne zusätzliche Kosten für Sie ein im Familienrecht tätiger Anwalt beauftragt.

 

 

Seit nunmehr 25 Jahren bieten wir kompetenten Rechtsbeistand als Fachanwaltskanzlei an. 

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