Bei einverständlichen Scheidungen ist es nicht unbedingt erforderlich, einen Anwalt in seinem Büro aufzusuchen. Hier bietet sich die einfache Möglichkeit, die Scheidung online durchzuführen. Der Kontakt erfolgt dann über E-Mail oder Telefon.
Bei anderen Familienstreitigkeiten (Unterhalt, Sorgerecht, Hausrat, Vermögensauseinandersetzung) ist ein persönliches Gespräch mit dem Anwalt unverzichtbar.
Was muss ich tun?
Wann kann ich den Antrag stellen?
Was passiert dann?
Was kostet die Scheidung?
Entgegen allen Auskünften auf diversen Internetplattformen sind alle Anwälte verpflichtet, dieselben Gebühren abzurechnen. Jede Unterschreitung dieser gesetzlichen Gebühren ist verboten. Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert. Dieser beträgt immer das dreifache Nettoeinkommen beider Parteien. Für den Versorgungsausgleich wird nochmals ein Streitwert von zusätzlich 1.000,00 € angesetzt. Eine Reduzierung des Streitwertes wegen einvernehmlicher Scheidung wird von den Gerichten nicht durchgeführt.
Für das Verfahren fällt eine 1,3 Verfahrensgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr an. Die Höhe ist abhängig von Streitwert. Sie finden die Tabelle mit der Höhe der Gebühren hier.
Die erste Gebühr wird fällig bei Einreichung des Antrags, die zweite Gebühr 1 Woche nach der Ladung zum Termin. Eine Ratenzahlung ist möglich.
Wir können Ihnen selbstverständlich die Kosten vorab mitteilen, wenn wir Ihr gemeinsames Nettoeinkommen kennen.
Sofern Sie Hartz IV oder sonstige staatliche Leistungen erhalten (z.B. Wohngeld) oder hohe finanzielle Bealstungen durch Darlehen haben, ist die Scheidung kostenlos. Bitte vermerken Sie dann auf dem Formular, dass Prozesskostenhilfe für Sie in Betracht kommt.
Sofern wir an weit entfernten Gerichten die Scheidung durchführen, wird ohne zusätzliche Kosten für Sie ein im Familienrecht tätiger Anwalt beauftragt.
Seit nunmehr 25 Jahren bieten wir kompetenten Rechtsbeistand als Fachanwaltskanzlei an.
Anschrift
Rechtsanwalt
Arnd Schneiker
Hermannstr. 14
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